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   BFH, 08.10.2014 - I B 197/13   

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https://dejure.org/2014,38791
BFH, 08.10.2014 - I B 197/13 (https://dejure.org/2014,38791)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2014 - I B 197/13 (https://dejure.org/2014,38791)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - I B 197/13 (https://dejure.org/2014,38791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Mandatsniederlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 155 S 1 FGO, § 87 ZPO, § 62 Abs 4 FGO
    Mandatsniederlegung

  • IWW

    § 18 des Einkommensteuergesetzes 2002, Art. 9, Art. 1... 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete, § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 87 der Zivilprozessordnung, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Mandatsniederlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 116 Abs. 3
    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds -

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - I B 197/13
    Die Beschwerdebegründung genügt jedoch deshalb nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, weil das FG die Klageabweisung nicht nur auf das Fehlen einer inländischen Betriebsstätte (vgl. hierzu --betreffend die nämlichen Beteiligten-- auch Senatsbeschluss vom 22. April 2009 I B 196/08, BFH/NV 2009, 1588; s. zur Abgrenzung auch Senatsurteil vom 24. August 2011 I R 46/10, BFHE 234, 339), sondern --selbständig tragend-- auch auf den Umstand gestützt hat, dass das beklagte FA für den Erlass des begehrten Feststellungsbescheids örtlich nicht zuständig sei.
  • BFH, 22.04.2009 - I B 196/08

    Keine Betriebsstättenbegründung allein durch Tätigkeit in Räumen des

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - I B 197/13
    Die Beschwerdebegründung genügt jedoch deshalb nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, weil das FG die Klageabweisung nicht nur auf das Fehlen einer inländischen Betriebsstätte (vgl. hierzu --betreffend die nämlichen Beteiligten-- auch Senatsbeschluss vom 22. April 2009 I B 196/08, BFH/NV 2009, 1588; s. zur Abgrenzung auch Senatsurteil vom 24. August 2011 I R 46/10, BFHE 234, 339), sondern --selbständig tragend-- auch auf den Umstand gestützt hat, dass das beklagte FA für den Erlass des begehrten Feststellungsbescheids örtlich nicht zuständig sei.
  • BFH, 08.07.2010 - V B 129/09

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Nichtigkeitsantrages - Wirksamkeit der Kündigung

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - I B 197/13
    Letzteres lässt nicht nur die Rechtswirksamkeit der bisherigen Prozesshandlungen unberührt (Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 62 Rz 57, m.w.N.); hinzu kommt, dass angesichts des für Verfahren beim BFH bestehenden Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 FGO) nicht nur der Widerruf der Bevollmächtigung, sondern auch die Mandatsniederlegung nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 87 der Zivilprozessordnung erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam wird (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2010 V B 129/09, BFH/NV 2010, 2088; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 57).
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    Trotz der Niederlegung des Mandats durch die bisherigen Prozessbevollmächtigten kann der Senat über die Sache entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2013 V R 32/12, BFH/NV 2013, 1426, Rz 10); denn angesichts des beim BFH bestehenden Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 FGO) wird die Mandatsniederlegung erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 I B 197/13, BFH/NV 2015, 224, Rz 3; vom 10. November 2015 VII B 91/15, BFH/NV 2016, 219, Rz 3).
  • BFH, 08.01.2019 - IX R 8/17

    Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Wiedereinsetzung

    Angesichts des für Verfahren beim BFH bestehenden Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 FGO) wird nicht nur der Widerruf der Bevollmächtigung, sondern auch die Mandatsniederlegung nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 87 der Zivilprozessordnung (ZPO) erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2014 I B 197/13, BFH/NV 2015, 224, Rz 3, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 3 K 3006/15

    Kindergeldrecht / allgemeines Verfahrensrecht

    Ob die Familienkasse Berlin-Brandenburg ihre Ablehnung zutreffend begründet hat oder sie statt auf materielle Gründe auf ihre Unzuständigkeit hätte stützen müssen oder zumindest können (zum möglichen Ablehnungsgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit der angegangenen Finanzbehörde vgl. BFH, Beschluss vom 08.10.2014 I B 197/13, BFH/NV 2015, 224, Juris Rn. 4), ist für die Frage des Gehalts der Ablehnungsentscheidung ohne Belang.
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